Bensheim

Aktuelle News im IT-Bereich

12.6.11: Deutsche Kritik an Facebook-Gesichtserkennung - Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift:

Die von Facebook gestartete automatische Gesichtserkennung wird von deutschen Datenschützern heftig kritisiert. Besonders, weil die Funktion ohne Wissen der User aktiviert worden war. Das weltgrößte soziale Netzwerk Facebook hat erneut die Diskussion um den Datenschutz seiner Nutzer angeheizt. In dieser Woche wurde die automatische Gesichtserkennung in mehreren Ländern gestartet. "Einmal mehr wirkt es so, als würde Facebook die Online-Privatsphäre seiner Mitglieder heimlich untergraben", schrieb Graham Cluley, technischer Berater bei der Internet-Sicherheitsfirma Sophos, in seinem Blog. Facebook hat die Funktion mit der Begründung verteidigt, die User könnten die "Markierungen vorschlagen"-Option auf Wunsch auch sperren. Dafür müssen Nutzer allerdings erst die Kontoeinstellungen aufrufen und sich dort durch diverse Untermenüs navigieren. "Wenn jemand aus irgendeinem Grund nicht möchte, dass sein Name in den Vorschlägen auftaucht, kann er das Feature in seinen Privatsphäre-Einstellungen deaktivieren", sagte ein Facebook-Sprecher der Nachrichtenagentur AFP. "Wir hätten die User während des Einführungsprozesses besser informieren sollen." Weiterlesen in http://www.dw-world.de/

Tracking, Analysetools und Webcontrolling: Was ist datenschutzrechtlich erlaubt?

7.5.11: Eine gute aktuelle Zusammenfassung, insbesondere über google-analytic, was ist erlaubt, was ist machbar, wie soll man sich verhalten. Nicht alles was dabei technisch möglich ist, ist aber rechtlich erlaubt. Lesen Sie unter: http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6203-datenschutz-bei-tracking-webcontroling-analysetools.html

Facebook

- das sollte man wissen, wenn man sich dort anmeldet: http://www.ploync.de/internet/212-vorsicht-facebook-liest-ihr-e-mail-konto-aus-und-noch-viel-mehr-wie-sie-facebook-endgueltig-loeschen.html

Internet: Freunde oder Verwandte lassen sich per Handy aufspüren

Datenschützer melden Bedenken an - Google startet eigenen Ortungsdienst

Hamburg. Der Internet-Konzern Google hat einen Ortungsdienst gestartet, mit dem man den aktuellen Aufenthaltsort zum Beispiel von Freunden oder Verwandten sehen kann. Der Standort wird dabei auf einer Google-Karte auf Handy oder Computer angezeigt. Der Dienst mit dem Namen Google Latitude startet in 27 Ländern, darunter auch in Deutschland. Unterdessen löst das Angebot aber auch Datenschutz-Bedenken aus. Bei dem neuen Service kann der Nutzer genau bestimmen, wen er über seinen Aufenthaltsort informieren will. Der eigene Standort lässt sich auch vor bestimmten Nutzern verbergen oder vollständig unkenntlich machen lassen. Google sei es sehr darum gegangen, dass der Kunde jederzeit die "vollkommene Kontrolle" darüber besitzt, wer welche Informationen erhält, hieß es. weiter

Per Zeitmaschine in die Vergangenheit

Das amerikanische Internet-Archiv hat seine Webseiten-Sammlung auch für private Surfer zugänglich gemacht (http://www.archive.org/index.php) Das Internet leidet an Gedächtnisschwund. Laufend geben Websites ihren Geist auf. Allerdings, auf anderen Seiten existieren meist noch Verbindungshinweise (Hyperlinks) auf die Verblichenen. Beim Anklicken läuft der Nutzer jedoch ins Leere und erhält Meldungen wie "Error 404". "File not found" oder auch nur ein neckisches Oooops. Im Durchschnitt ist eine Internet-Seite 75 Tage erreichbar. Dann wird sie von einer Nachfolgerin abgelöst oder entschwindet auf Nimmerwiedersehen. Forscher von der University of Nebraska in Lincoln, USA, fanden heraus, dass die Maschenstruktur des Netzes eine Halbwertszeit von nur 55 Monaten hat. Innerhalb dieser Frist wird die Hälfte der Hyperlinks unbrauchbar. Zum Glück gibt es Menschen, die versuchen, dieses schnelllebige Medium für die Nachwelt zu konservieren. Seit 1996 sammelt der Amerikaner Brewster Kahle Websites mit dem Ziel, ein Langzeitgedächtnis des Netzes zu schaffen.(Quelle: Zeit-Online)

Rechtsberatungsfalle für Webdesigner und Programmierer:

Von Webdesignern und Shop-Programmierern wird seitens der Kunden fast schon selbstverständlich auch eine rechtliche Beratung verlangt. Das beginnt mit Fragen zu Inhalt und Positionierung des Impressum bis zu den AGBs oder den rechtlichen Vorschriften, die ein Webshop einhalten muss. Eine derartige Rechtsberatung durch den Programmierer oder Designer dürfte aber regelmäßig illegal sein. RA Johannes Richter weist in seinem Artikel »Falle für Webdesigner und Shopprogrammierer: Haftung bei illegaler Rechtsberatung« ausdrücklich darauf hin, dass sich die Internetdienstleister erheblicher Gefahr aussetzen, wenn sie ihre Kunden rechtlich beraten oder gar »fertige« Impressi oder AGBs líefern. mehr Infos.

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