Webaccessibility - Barrierefreiheit
Die WAI (Web Accessibility Initiative) ist eine Arbeitsgruppe innerhalb des W3C, die sich mit dem barrierefreien Zugang zum Internet und seinen Inhalten beschäftigt.
Erklärtes Ziel der WAI ist es, das WWW möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Dazu gehören auch Menschen mit verschiedenen Behinderungen. Das W3C veröffentlichte daher im Rahmen der Initiative bereits 1999 Standards für barrierefreies Webdesign. In den „Web Content Accessibility Guidelines 1.0“ (WCAG 1.0) werden sowohl Anforderungen an die Webseitenprogrammierung als auch an Inhaltsarchitekturen, Layout-Grundlagen und Technik-Verwendung gestellt.
Insbesondere gelten die Richtlinien zur barrierefreien Seitengestaltung des W3C-WAI WCAG 1.0 als grundlegender Standard, auf dem viele weitergehende Richtlinien aufbauen, so zum Beispiel die Section 508 in den USA und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland.
Der Europäische Rat hat 2000 in Feira im „Aktionsplan e-Europe 2002“ beschlossen, dass öffentliche Websites in Europa bis zum 1. Januar 2008 die WAI-Kriterien erfüllen sollen. Entnommen http://de.wikipedia.org/wiki/Web_Accessibility_Initiative
Barrierefreie und behindertengerechte Webprogrammierung = Zugänglichkeit
1) Barrierefreie Webprogrammierung
- manchmal auch Zugänglichkeit oder Accessibility genannt - ist die Kunst, Webseiten so zu programmieren, dass jeder mit jedem Ausgabegerät die Seiten lesen kann. Es geht also bei Barrierefreiheit nicht unbedingt um Behinderte, sondern auch insbesondere darum, dass die Roboter der Suchmaschinen die Inhalte einer Webseite ähnlich wie ein Lynx-Browser bzw. wie Blinde sehen.
Barrierefreie Pages sind durchgängig offen. Die Robots und Spider der Suchmaschinen können jede Seite indexieren, sie können jede einzelne Seite "bookmarken" oder darauf verlinken. Die Roboter der Suchmaschinen "sehen" die Inhalte einer Webseite ähnlich wie ein reiner Textbrowser (siehe Test 1 bei Prüfverfahren), eben wie Blinde. Falls also ein Textbrowser nichts Verwertbares darstellen kann, werden Suchmaschinen auch nichts Verwertbares indizieren können, im Klartext, Ihre schöne Page nützt Ihnen dann gar nichts bei der Auffindbarkeit im Netz.
Zweitens gibt es die unterschiedlichste technische Ausrüstung wie z.B. alte und neue Browser, mit oder ohne eingestellten Java oder Javascript, mit den unterschiedlichsten Plug-Ins, oder nur Textbrowser etc. Dann gibt es die verschiedensten Betriebssysteme, und Monitore, überhaupt kein Bildschirm, sondern Sprachausgabe oder Braillezeile, schnelle und langsame Modems und weitere Ausrüstung wie Trackpads statt Mäuse. Barrierfreie Seiten kann man auch gut mit einem PDA , ein WAP-Handy oder in einem öffentliches Internet-Terminal mit Touchscreen aufrufen.
Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV), die bereits im Juli 2002 in Kraft getreten ist, verpflichtet alle öffentlichen Einrichtungen, ihre Internet-Auftritte bis spätestens zum Ende des Jahres 2005 barrierefrei zu gestalten. Kommerzielle Unternehmen werden derzeit noch nicht rechtlich in die Pflicht genommen. Der Gesetzgeber empfiehlt aber eine freiwillige Implementierung durch die Unternehmen. Die BITV ist ein gültiger und in Deutschland anerkannter Maßstab für Barrierefreiheit. In vielen Ländern, z.B. den USA, gehören barrierefreie Internetauftritte zum einklagbaren Recht. Wenn Sie international agieren, müssen Sie im Auge behalten, dass Ihre Seiten unter Umständen auf Barrierefreiheit überprüft werden.
2) Behindertengerechte Webseiten
Was kaum ein Sehender weiß: Dank spezieller Soft- und Hardware (z.B. Screenreader) ermöglicht das Internet blinden und sehgeschädigten Menschen Zugang zu Informationen aller Art. Ein Zugang mit Hindernissen, leider - viele Websites errichten durch Ihre Gestaltung unnötige Barrieren. In Deutschland sind allein 8 Millionen Menschen davon betroffen.
Den meisten Menschen ist klar, welchen Zweck Rollstuhlrampen haben. Hören sie hingegen den Ausdruck "barrierefreies Internet", sind viele ratlos. Dabei beschloss die bundesdeutsche Regierung schon im Mai 2001 das "Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen". Im Kapitel über Informationstechnik steht: "Ziel ist es, die Benutzeroberfläche so zu gestalten, dass vor allem sehbehinderte und blinde Menschen Zugang zum Internet haben." Diesen Aufgaben müssen sich nun insbesondere Behörden und Stadtverwaltungen stellen - darüber hinaus ist für viele Firmen ihr barrierefreier Webauftritt auch eine Prestigefrage.
Angebote für Menschen mit Behinderungen sind die Vorreiter bei der Umsetzung technischer Standards im Internet: Denn Web-Präsenzen, die zum Beispiel für Braillezeile und Screenreader zugänglich sind, sind auch über Handy, PDA oder Auto-Bordcomputer zu erreichen; der Nutzen für die Wirtschaft ist also hier ungleich höher als bei herkömmlichen Webseiten.
Es gibt nach internationalem Standard des w3c.org drei Prioritätsstufen hierfür:
Prioritäten
Jedem Checkpunkt wurde von der Arbeitsgruppe eine Prioritätsstufe zugeordnet, abhängig von seinem Einfluss auf die Zugänglichkeit.
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Ein Entwickler von Web-Inhalten muss diesen Checkpunkt erfüllen. Andernfalls wird es für eine oder mehrere Gruppen unmöglich sein, auf die Information im Dokument zuzugreifen. Die Erfüllung dieses Checkpunkts ist eine grundlegende Erfordernis, damit bestimmte Gruppen Web-Dokumente benutzen können.
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Ein Entwickler von Web-Inhalten sollte diesen Checkpunkt erfüllen. Andernfalls wird es für eine oder mehrere Gruppen schwierig sein, auf die Information im Dokument zuzugreifen. Die Erfüllung dieses Checkpunkts beseitigt signifikante Hindernisse für den Zugriff auf Web-Dokumente.
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Ein Entwickler von Web-Inhalten kann diesen Checkpunkt erfüllen. Andernfalls wird es für eine oder mehrere Gruppen etwas schwierig sein, auf die Information im Dokument zuzugreifen. Die Erfüllung dieses Checkpunkts erleichtert den Zugriff auf Web-Dokumente.
[Priorität 1]
[Priorität 2]
[Priorität 3]
Für alle gilt:
Für barrierefreie und behindertengerechte Seiten gilt die Trennung von Inhalt und Darstellung per validiertes CSS, korrekte Programmierung nach dem W3C-Standard für html /xhtml, ohne Javascript oder Java sowie mit frei scalierbare Schrift. Für behindertengerechte Darstellung müssen die Seiten von Benutzern ohne Maus, mit niedrig auflösenden Bildschirmen, Schwarzweißbildschirmen, ohne Bildschirm, allein mit Sprach- oder Textausgabe usw. verwendbar sein.
Viele Unternehmen machen auch den Fehler, dass sie ihren Internetauftritt wie eine Broschüre behandeln und ausschließlich von Grafikern und evtl. plus Informatikern erstellen lassen.
Die Regeln für eine erfolgreiche Präsentation im Internet sind aber völlig anders und es müssen völlig andere Kriterien beachtet und beherrscht werden. Eine Site muss lebendig und aktuell sein, damit die User immer wieder zurückkommen. "Als Faustregel für benutzerfreundliches Design gilt immer noch: so klassisch wie möglich, so modern wie nötig." Viele Webauftritte sind mit unnützen und sogar hinderlichen technischen Spielereien überfrachtet.
Weitere Informationen:
Rechtsverordnung zu barrierefreien und behindertengerechten Webseiten
Was bedeutet barrierefrei?
www.webaccessibility.de
Die Notwendigkeit zur Barrierefreiheit gilt auch bei PDF und Formularen
Lesen Sie weiter mit Test- und Prüfverfahren
